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Diensthaftpflicht

T. Hofmann

Die meisten kennen es, kurz mal nicht aufgepasst oder eine ungeschickte Handbewegung und schon ist etwas kaputt. Ob es das Handy ist, das aus der Hand rutscht oder das Glas, das über dem Laptop verschüttet wurde. Doch nicht immer sind es nur die eigenen Dinge die beschädigt werden, sondern auch von Freunden, Familie oder Fremden.

Zum Glück greift in solchen Fällen die private Haftpflichtversicherung, die jeder in Deutschland haben sollte. Doch wie sieht es beruflich aus?


Besonders als Lehrer*in ist es wichtig sich zusätzlich über die Diensthaftpflicht abzusichern. Handelst du während des Unterrichts grob fahrlässig, ist es möglich, dich persönlich dafür haftbar zu machen. Dies kann bei Personenschäden mehrstellige Millionensummen bedeuten. Hier gilt es das Existenzbedrohende Risiko ab dem Beginn deines Referendariates qualitativ abzusichern.


Der Dienstherr sichert dich zwar in erster Linie ab, kann dich aber nach Prüfung auf grobe Fahrlässigkeit in Regress ziehen. Somit musst du für alle entstandenen Kosten aufkommen, d.h. Gerichtskosten, Schadensersatz und bei Unfällen Krankheits- und Reha Kosten sowie Schmerzensgeld und Invaliditätsrenten.


Dieses Risiko lässt sich für ein paar Euro im Monat absichern und ist ein absolutes Muss für alle Lehrkräfte. Welche Bereiche zusätzlich abgesichert sind und welche Diensthaftpflichtversicherung für dich am besten passt erfährst du in einem kostenlosen und unabhängigen Beratungsgespräch mit uns.

 
 
 

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