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  • R. Steinbrenner

Als Lehrer:in angestellt im öffentlichen Dienst

Ein Hauptgrund warum viele Lehrer:innen in Deutschland diesen Berufsweg einschlagen ist die spätere Verbeamtung. Beamtentum bedeutet vor allem Job-Sicherheit beim wirtschaftlich starken deutschen Staat. Auch ist es der Wunsch vieler Lehrer:innen auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, weil ab diesem Status tritt die Unkündbarkeit ein (außer in Extremfällen).

Doch der Weg zum Beamten auf Lebenszeit kann für viele etwas länger dauern als geplant und dann findet man sich in der Übergangszeit als Lehrer:in im Angestelltenverhältnis wieder. Doch was genau bedeutet das?


Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat bei diesem Thema unterschiedliche Regelungen. Alle Lehrer, die zum Beispiel im Bundesland Berlin arbeiten, sind überhaupt nicht verbeamtet, weil Berlin die Verbeamtung für Lehrer abgeschafft hat.

Ob man verbeamtet wird oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oftmals ist es so, dass nach Ende des Referendariates keine weitere direkte Verbeamtung ansteht. Somit arbeitet man zunächst einmal im Angestelltenverhältnis, bis eine entsprechende Stelle gefunden ist. Dennoch ist man weiterhin im öffentlichen Dienst beschäftigt.


Nicht selten regelt der landesspezifische Tarifvertrag die Bezahlung (Ausnahme Hessen). Aber auch hier gibt es noch weitere Ausnahmen, zum Beispiel bei Quereinsteigern oder Lehrer:innen, die zur Aushilfe beschäftigt werden. Je nach Bundesland werden Lehrer:innen in Gehaltsgruppen eingestuft, die die Bezahlung festlegen. Im Angestelltenverhältnis werden vom Gehalt noch sozialversicherungspflichtige Abgaben, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Verbeamtet werden diese, außer der (privaten) Kranken- und Pflegeversicherung nicht abgezogen.


Apropos private Krankenversicherung – mit der Anstellung erlischt auch das Recht auf eine private Krankenversicherung. In der Zwischenzeit kommt hier meistens die gesetzliche Krankenversicherung ins Spiel. Sollten sich Lehrer:innen im Referendariat für eine private Krankenversicherung entschieden haben und nicht direkt verbeamtet werden, kann der Gesundheitsstatus der damaligen Beantragung der privaten Krankenversicherung zum Referendariatsstart mit einer Anwartschaft eingefroren werden. Nach der Zeit im Angestelltenverhältnis kann dann wieder in die private Krankenversicherung eingetreten werden.

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